Erste Unterscheidung zw Ober- und Nieder-Saulheim

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Der Ort Saulheim gehörte – den Urkunden der Klöster Fulda und Lorsch nach – bislang zum Wormsgau. Im 10. Jahrhundert aber wurde ein südlich der Nahe bis zum Rhein gelegender Teil davon dem Nahegau zugeordnet. Dazu gehörte wahrscheinlich auch Ober-Saulheim, das zusammen mit Wörrstadt eine eigene Grafschaft bildete, welche später an die Ritter von St. Alban, beziehungsweise den Rheingrafen verliehen wurde. Am „Langen Stein“ errichten sie eine für die hohe Gerichtsbarkeit (Blutgerichtsbarkeit) in ihren Dörfern zuständige Gerichtsstätte (Landding).

Ende des 10. Jahrhunderts kamen weite Teile des nördlichen Rheinhessen in den Besitz des Mainzer Erzbischofs. Zu diesem Gebiet gehörten auch die Dörfer Udenheim, Nieder-und Ober-Saulheim. In der Mainzer Mauerordnung – diese beinhaltet die Pflicht der darin genannten Orte, die Stadtmauern von Mainz instand zu halten – aus dem 11. Jahrhundert werden erstmals die Orte Nieder-Saulheim, Sauwelnheim major und Ober-Saulheim, Sauwelnheim minor, unterschieden.